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Simulatiuonsprüfung 2022 | Karte 268964

Frage

Sven Jansen ist schwedischer Staatsbürger und hat in der Schweizer Niederlassung der Firma Elektrokrux AG in Zürich die Arbeit aufgenommen. Er hat betreffend seiner Quellensteuer folgende Fragen: Er hat am 1. August 20XX in der Schweizer Niederlassung der Firma Elektrokrux AG in Zürich mit der Arbeit begonnen. Er hat einen Jahreslohn von CHF 132‘000, vier Kinder (11, 8, 5, 2-jährig), ist verheiratet, kirchensteuerpflichtig und hat eine Katze. Die ganze Familie wohnt in Dübendorf. Seine Frau ist nicht erwerbstätig. Gemäss kantonaler Qst-Tabelle hat er einen Quellensteuerabzug von 11.2% (fiktiv). Wer ist für die Richtigkeit des Quellensteuerabzuges verantwortlich? Wie oft muss die Quellensteuer grundsätzlich abgerechnet werden? Welche der nachfolgenden Lohnarten sind quellensteuerpflichtig? Monatslohn Bonus überstungen Kinderzulagen 13. Montaslohn Spesenentschädigung für Hotelübernachtung anlässlich eines Kundenbesuches Dienstaltersprämie Wegentschädigung

Antwort

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